Information für zivile Drohnen (Unbemannte Luftfahrzeuge)
Seit dem 31.12.2020 gelten in der EU- und EASA-Mitgliedsstaaten die EU-Verordnungen 2019/945 und 2019/947 für den sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (im Folgenden Drohnen genannt) im europäischen Luftraum.
Drohnen sind in unterschiedliche Kategorien und Klassen eingeteilt: bei Drohnen der Marke Revell Control handelt es sich in der Regel um Spielzeug gemäß EU-Richtlinie 2009/48/EG bzw. um Drohnen, mit einer Startmasse von weniger als 250 g, die langsamer als 19 m/s fliegen, die der Kategorie „OFFEN/A1“, Klasse „C0“ entsprechen.
Daher sind diese Drohnen und/oder deren Betreiber in der Regel nicht registrierungspflichtig.
Vergewissern Sie sich beim Kauf anhand der Verpackungskennzeichnung, in welche Klasse die jeweilige Drohne eingeteilt ist.
Beispiel Klasse „C0“:
Die für den sicheren Betrieb gemäß EU-Verordnungen 2019/945 und 2019/947 geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte der dem Produkt beiliegenden Betriebsanleitung und den Sicherheitshinweisen. Informationen in Ihrer jeweiligen Landessprachen erhalten Sie zusätzlich hier:
www.easa.europa.eu/document-library/general-publications/drones-information-notices-2020
www.dronerules.eu
Informieren Sie sich bitte vorab, wo Drohnenflüge in Ihrem Land erlaubt sind:
www.easa.europa.eu/drones/NAA